Voraussetzung telefonüberwachung

Die Voraussetzungen der Telefonüberwachung normiert § a StPO. Demnach muss zuerst der Verdacht einer schweren Straftat gegeben sein. Als weitere.
Table of contents

Ganzes Dokument Regeste: deutsch französisch italienisch. Artikel: Art. Neue Suche. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet.

Querverweise

Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Zurück zur Einstiegsseite Drucken.


  • donde descargar whatsapp sniffer android.
  • akku überwachung app.
  • whatsapp nachrichten kontrollieren.
  • telefon abhören zoll.

Grössere Schrift. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom Januar i. Nach Art.

Voraussetzung telefonüberwachung

Verdächtigen verwertbar, dem diese Eigenschaft aufgrund eines ernsthaften Verdachts bereits im Zeitpunkt der Überwachung zukam E. Bei Telefonüberwachungen findet Art. Sachverhalt ab Seite In der Nacht vom Es wurde eine Überwachung seines Telefonanschlusses angeordnet. Die Überwachung ergab unter anderem, dass zwischen B. In der Folge wurde V.


  • handy orten chip online.
  • whatsapp nachrichten mitlesen programm download.
  • iphone 7 spionage software erkennen.
  • handy mit nummer hacken.
  • Telekommunikationsüberwachung.
  • Rechtsprechung zu § 100a StPO.

Durch die Telefonüberwachung erhoffte sich der Verhörrichter Hinweise von V. Das Ergebnis dieser Telefonkontrolle wurde später aber verwendet, um V. Mai erfolgten Befragung als Zeuge nachweisen zu können.


  1. blaue haken whatsapp manuel neuer.
  2. hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht!
  3. Die heimlichen Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden.
  4. handy orten lassen kostenlos schweiz.
  5. § 100a StPO: Die Telefonüberwachung!
  6. ios 11 iphone hacken.
  7. Strafsenats zugrundelag. Die Verfahrensrügen wären - jedenfalls soweit sie isoliert nur die Verwertung der gegen die polnischen Lieferanten angeordneten Telefonüberwachungen betreffen - im Ergebnis auch unbegründet. Die hier zur Entscheidung stehende Konstellation verdeutlicht diese Problematik. Meyer-Abich NStZ , f.

    § 100a StPO: Die Telefonüberwachung

    Diesen Weg ist das Landgericht in seiner angefochtenen Entscheidung gegangen. Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom Dieses Ergebnis hat der Bundesgerichtshof aus der Rechtsähnlichkeit der Geldwäsche zur Begünstigung entwickelt.

    Darf Telefonüberwachung - Verwendung Strafrecht Forum www.2bra.de

    Derselbe Grundgedanke ist auch auf verfahrensrechtliche Eingriffsbefugnisse zu übertragen. Auch diese können für den Auffangtatbestand grundsätzlich nicht weitergehen als für die Haupttat selbst.

    Mobilfunk-Forensik: So liest die Polizei sogar gelöschte Handy-Daten

    Ein sachlicher Grund, der für den an sich zurücktretenden Geldwäschetatbestand eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnte, ist nicht ersichtlich. Die Telefonüberwachung greift in den Kernbereich des Grundrechts nach Art. Wegen der Bedeutung des Grundrechts ist die Fernmeldeüberwachung nur bei bestimmten Katalogtaten und einer erhöhten Verdachtslage zulässig, wenn kein weniger belastendes Aufklärungsmittel zur Verfügung steht vgl. Schmidt in Mitarbeiter-Kommentar zum Grundgesetz, , Art. Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben verlangen eine restriktive Auslegung des Eingriffstatbestandes für die Zulassung einer Telefonüberwachung bei dem Verdacht der Geldwäsche.

    Ob der Verdacht einer Katalogtat gegeben war, ist allerdings im Revisionsverfahren nur begrenzt überprüfbar, weil dem darüber zur Entscheidung berufenen Ermittlungsrichter insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht. Bei der hier gegebenen Fallgestaltung kann zwar schon aufgrund der in den Urteilsgründen mitgeteilten Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung gegen den vietnamesischen Abnehmerkreis ein zureichender tatsächlicher Tatverdacht nicht zweifelhaft sein.

    Unzutreffend war allerdings die rechtliche Bewertung der Verdachtslage. Dieser juristische Bewertungsfehler, der zur Rechtswidrigkeit der Anordnungen über die Telefonüberwachung führt, wäre generell geeignet, ein Verwertungsverbot für die aus der Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse nach sich zu ziehen. Dies würde im übrigen auch für die Raubtat gelten Fall 15 , für deren Nachweis das Landgericht gleichfalls Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung herangezogen hat.

    Die Erkenntnisse hierüber waren Zufallsfunde, weil die Telefonüberwachung hinsichtlich anderer Taten angeordnet war. BGH, Beschl.