Handy kontrolle arbeitgeber

Juni Jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland besitzt ein Diensthandy. Doch was Arbeitgeber darf das Diensthandy kontrollieren. Denn was.
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Eine Ortung kann somit zum Beispiel der Optimierung der Routenplanung dienen. Egal ob nun eine Ortungsbox ins Fahrzeug eingebaut oder einfach das ohnehin mit GPS ausgestattete Smartphone angezapft wird — in beiden Fällen wird der aktuelle Aufenthaltsort übermittelt, der zu den hochgradig sensiblen Informationen gehört. Diese sind durch die Datenschutzgesetzgebungen geschützt. Um zu entscheiden, ob die Ortung legitim ist, muss wieder der Einzelfall, insbesondere der Zweck, betrachtet werden. Jeder Fahrer muss aber im Vorfeld darüber in Kenntnis gesetzt werden und der Ortung auch zustimmen. Er muss zudem hinreichend darüber aufgeklärt werden, welche Daten von ihm zu welchem Zweck und wie lange gespeichert werden.

Mitarbeiter, die zum Beispiel im Homeoffice arbeiten, kann man einfach und kostengünstig über das Diensthandy orten. Aber auch hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das kann zum Beispiel die Organisation des Betriebs oder die Koordinierung des Personaleinsatzes sein. Natürlich muss der Mitarbeiter darüber ebenfalls vollumfänglich aufgeklärt werden, inklusive aller Aspekte zur Datennutzung.

Auch die Anlage von Bewegungsprofilen und die Echtzeitlokalisierung sollten unterlassen werden.


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  • Smartphone vom Arbeitgeber: Das gilt für das Firmenhandy!

Die Standortbestimmung darf zudem nicht dafür missbraucht werden um Rückschlüsse auf die Leistung oder das Verhalten des Mitarbeiters zu ziehen. Um diese strengen Regeln auch wirklich einzuhalten, sollten Sie bei der Standortüberwachung Ihrer Mitarbeiter eine klare Zweckbindung formulieren. Zudem muss, beispielsweise durch Löschroutinen, sichergestellt sein, dass man die erhobenen Daten nicht unnötig lange speichert.

Spyware - Wieviel darf der Arbeitgeber überwachen? - www.2bra.de

Es empfiehlt sich eine automatische Löschung am Ende des Arbeitstages. Ohne die Zustimmung der Mitarbeiter ist eine Mitarbeiterüberwachung per GPS-Überwachung wie schon bei der Videoüberwachung nur dann zulässig, wenn es einen konkreten Verdacht auf eine Straftat gibt, der man nicht mit weniger einschneidenden Mitteln aufklären kann.

Auch wenn das Personal im Büro sitzt, kann man sich nie sicher sein, dass es gerade auch tatsächlich seiner Arbeit nachgeht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten um zu überprüfen, was der Mitarbeiter so am Computer treibt. Spezielle Spionagesoftware kann in einem bestimmten zeitlichen Zyklus Screenshots erstellen, die den Bildschirm wiedergeben.

Auch die Tastatureingaben können geloggt werden. Es muss aber nicht unbedingt spezielle Spyware sein. Ein abendlicher Blick in den Browserverlauf kann genauso aufschlussreich sein wie die Kontrolle des E-Mailverkehrs. Bei all den genannten Möglichkeiten ist zunächst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu achten.

Smartphone vom Arbeitgeber: Das gilt für das Firmenhandy

Demnach kann ein jeder Bundesbürger selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten entscheiden. Somit ist es Ihnen untersagt, die Computeraktivitäten Ihrer Mitarbeiter zumindest rund um die Uhr zu kontrollieren. Ob eine Computerüberwachung möglich ist, hängt unter anderem davon ab, ob Ihre Mitarbeiter das Internet beispielsweise in den Pausen auch privat nutzen dürfen. Anders sieht es aus, wenn Sie Ihrem Personal die private Internetnutzung untersagt haben.

Dann können Sie die Computer Ihrer Mitarbeiter problemlos durchleuchten, da sich bei korrektem Verhalten ja keinerlei persönliche Daten finden lassen werden. Ähnlich verhält es sich bei der Mitarbeiterüberwachung derer Telefongespräche, insbesondere deren Inhalt.

Welche Arten von Spyware gibt es und wie können Sie sich schützen?

Darf man das Telefon auch für private Zwecke nutzen, ist die Überwachung der Gesprächsinhalte nicht erlaubt. Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat , muss dieser der Überwachung von Mitarbeitern ebenfalls zustimmen. Nicht alles was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Das Persönlichkeits- und Datenschutzrecht setzen hohe Hürden. Schnell in der Chatgruppe die Verabredung für den Abend zusagen. Dann noch kurz die beste Freundin anrufen und checken, ob das Reisebüro eine Bestätigungsmail für den nächsten Urlaub geschickt hat.

Unser Smartphone begleitet uns in allen Lebenslagen. Alle 18 Minuten greifen wir zu unserem Handy. Auch während der Arbeit. Aber ist das überhaupt erlaubt? Und welche Rechte hat der Chef, wenn er ein Diensthandy gibt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Handy am Arbeitsplatz, damit nicht plötzlich eine Abmahnung oder schlimmsten Falls eine Kündigung auf dem Schreibtisch liegt.

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Kurz & knapp: Mitarbeiterüberwachung

Darf ich mit meinem privaten Smartphone während der Arbeit meine Freunde anrufen? Viele Mitarbeiter denken, dass das kein Problem wäre.

Darf der Arbeitgeber das Handy des Mitarbeiters überwachen?

Das ist aber zu kurz gedacht: Denn das Telefonat findet während der Arbeitszeit statt. Und wer für die Arbeitsleistung bezahlt, kann auch erwarten, dass während dieser Zeit keine privaten Angelegenheiten erledigt werden. Der Anruf bei der Freundin muss also bis zum Feierabend warten oder während der Pause erledigt werden.

Das gilt auch für Mails und WhatsApp-Nachrichten. Und darf mein Chef von mir verlangen, dass ich mein privates Smartphone auch beruflich nutzen soll? Hier gibt es ein eindeutiges Nein. Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, die Ihr zum Arbeiten braucht.

Also darf der Chef nicht verlangen, dass private Smartphones für dienstliche Gespräche genutzt werden. Aber es gibt eine Ausnahme: Bei nicht vorhersehbaren Situationen oder betrieblichen Notfällen. Muss ich meinem Chef meine private Handynummer geben? Es gibt keinen gesetzlichen Zwang, seine private Handynummer zur Verfügung zu stellen. Wenn es dem Arbeitgeber wichtig ist, Euch besser zu erreichen, wird er Euch vermutlich ohnehin ein Diensthandy geben. Darf ich eigentlich ein Diensthandy ablehnen?

Wenn es die Firma für nötig hält, kann sie ihre Mitarbeiter mit Diensthandys ausstatten — egal ob die Angestellten das wollen oder nicht. Einschalten muss man das Gerät aber nur während der Arbeitszeit. Bedeutet das, dass ich nach Feierabend nicht mehr über mein dienstliches Handy erreichbar sein muss? Keine Sorge: Das Arbeitsrecht ist eindeutig.

Darf die Polizei mein Smartphone kontrollieren? - Rechtsanwalt Christian Solmecke

Ihr müsst nicht erreichbar sein. Zwischen den Arbeitstagen müsst Ihr sogar eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben — und zwar ohne Unterbrechung.


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Ausnahmen sind natürlich Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienste. Darf ich andererseits nach Feierabend auch mein dienstliches Handy privat nutzen? Das ist vertraglich geregelt. Wenn der Arbeitgeber ein reines Diensthandy zur Verfügung stellt, darf dies auch nur für betriebliche Zwecke genutzt werden.