Telefon abhören als beweismittel

Können mitgehörte Telefongesprächen vor Gericht als Beweis dienen? Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Das ist hinlänglich bekannt.
Table of contents

Ebenfalls nicht erlaubt ist es, ungefragt das Handy oder den Computer eines Dritten zu durchsuchen, um Beweismaterial zu sichern.

Heimlich Gespräche aufzeichnen: Eine Straftat?

Auch wer einen Schreibtisch durchsucht, Schränke durchwühlt oder sich gar am Tresor zu schaffen macht, geht eindeutig zu weit. Auf solche Art beschaffte Beweise haben vor Gericht keinen Wert. Anders sieht es aus, wenn kompromittierendes Material offen herumlag — wenn sie solche Dokumente abfotografieren, lässt das Gericht sie vermutlich als Beweis zu.


  1. whatsapp hacken ohne zugriff auf das handy kostenlos!
  2. whatsapp account hacken deutsch!
  3. spiele samsung galaxy ace mini kostenlos!
  4. spionage software iphone 8 Plus!
  5. whatsapp imei hack anleitung!
  6. Rechtssatz für 4Ob84/92 4Ob99/94 10Ob3....
  7. Haben heimlich aufge­nommene Mitschnitte, Fotos, Videos Beweis­kraft?.

Übrigens können in Prozessen auch einzelne Dokumente von der Gegenseite angefordert werden. Ganz ohne Heimlichtuerei.

Telefon abhören beweismittel

In der Westpfalz feiert ein Geschäftsmann einen runden Geburtstag. Es sind nur Personen aus seinem beruflichen Umfeld eingeladen, also wird kurzerhand versucht, diese Feier von der Steuer abzusetzen. Arztbewertungen im Internet sind inzwischen normal, dass es dabei nicht nur nettes zu sagen gibt leider auch. Wann gilt eine Aussage jedoch als Schmähung?

Hört sich gut an. Der Anbieter wurde jedoch wegen Computerbetrugs verurteilt. Wer einen auch selbst genutzten Entschlüsselungscode für Bezahlfernsehen auch Dritten im Internet anbietet, begeht Computerbetrug. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden Az. Der Angeklagte hatte ein Abonnement bei…. Wenn Sie weiterhin auf dieser Seite bleiben, erklären Sie sich mit der Nutzung von Cookies einverstanden.

Auf diese Weise erlangte Beweismittel dürfen nicht verwertet werden. Wer jemanden mithören lassen will, hat seinen Gesprächspartner vorher darüber zu informieren. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Partei, die ihn hat mithören lassen, keinen gewichtigen Grund dafür hatte, dieses heimlich zu tun.

März , Az. Oktober , Az. Februar , Az. NJW , Senats JBl , geradezu einen Prozessbetrugsversuch vermutete und daher schon vor Abschluss einer zu Lasten des Beweisführers ausgehenden Beweiswürdigung der anderen Beweismittel eine Güterabwägung zu Gunsten des Beweisführers vornahm, sodass dort die Frage offen bleiben konnte, ob überhaupt eine Güterabwägung Voraussetzung für die Zulässigkeit des Beweismittels ist. Mit der Mitwirkungspflicht des Prozessgegners und der Urkundenvorlagepflicht kann die Zulässigkeit des Beweismittels im Unterlassungsprozess von Dritten nicht begründet werden.

Die vom Beklagten hergestellten Tonbandaufzeichnungen sind keine zwischen ihm und den Klägern gemeinschaftliche Auskunftssachen. Das Recht am eigenen Wort steht nur den Klägern zu. Der Beklagte kann das "verdinglichte" Wort nur mit Zustimmung der Kläger verwenden. Dies bedeutete aber die Anerkennung eines im Gesetz nicht geregelten Rechtfertigungsgrundes ohne jede Güterabwägung, im Ergebnis also zumindest eine Hemmung der Ansprüche der Kläger aus der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Jedenfalls im Unterlassungs- und Beseitigungsprozess Dritter ist nach Auffassung des Senates in Übereinstimmung mit der deutschen Judikatur und des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes vor der Bejahung der Zulässigkeit des Beweismittels eine Güter- und Interessenabwägung vorzunehmen.

Einwandfrei geklärt ist ein rechtfertigender Sachverhalt letztlich erst dann, wenn alle zur Verfügung stehenden Beweismittel bekannt sind. Wenn der 4. Im Drittprozess, in dem dem verletzten Kläger kein Betrugsversuch unterstellt werden kann, muss das Gericht im Rahmen seiner Güterabwägung die Beweisnotstandssituation erheben.

Die Güterabwägung besteht im Vergleich der allgemeinen besonderen Wertigkeit der betroffenen Güter. Schon diese Gegenüberstellung kann unter Umständen prozessbeendend sein, wenn das Tonband etwa nur zur Durchsetzung von sogenannten Bagatellansprüchen dienen soll, sodass es auf die weitere Prüfung der widerstreitenden subjektiven Interessen gar nicht mehr ankäme.

Telefon abhören beweismittel

Die Interessenabwägung wird aber dann eine Rolle spielen, wenn der vom Beweisführer verfolgte Anspruch nach dem allgemeinen Stellenwert dem verletzten Rechtsgut gleichwertig ist, etwa weil der Abhörende ebenfalls ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht durchsetzen will. In diesem Sinn argumentiert der Beklagte dahin, dass sein familienrechtlicher Anspruch im Scheidungsverfahren ein gleichwertiger wäre. Das Überwiegen der eigenen Interessen hat im Unterlassungsprozess aber jedenfalls der Beklagte zu beweisen. Die Ansicht, dass der Richter selbst durch die Zulassung des Beweises, die Beweisaufnahme und die Beweisverwertung den Deliktstatbestand erfülle, führte im Ergebnis dazu, dass er das Vorliegen der Rechtfertigungsgründe der Notwehr oder des Notstandes nur dann straffrei prüfen dürfte, wenn seine Entscheidung sachlich richtig und von den Rechtsmittelinstanzen gebilligt wird.

Dass damit das Funktionieren der Rechtspflege in Frage gestellt wäre, liegt auf der Hand. In diesem Punkt ist Kodek im Sinne des Trennungsgrundsatzes zuzustimmen. Die angeführten Rechtfertigungsgründe sind im Gesetz normiert und völlig anerkannte Rechtsinstitute, wie dies im Übrigen auch für den sogenannten übergesetzlichen Notstand zutrifft.

Ergebnis dieser Überlegungen ist es daher, dass der Prozessrichter auch mit einer falschen Entscheidung unrichtigen Bejahung eines Beweisnotstandes nicht an einem Delikt des Beweisführers beteiligt ist. Der Prozessrichter ist vielmehr im Rahmen der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Beweismittels frei.

Auch der Beweisführer selbst wird mit seinem Beweisantrag noch nicht den Tatbestand des Strafrechts verwirklichen und sich gegen einen allfälligen Deliktsvorwurf auf verschiedene entschuldigende oder rechtfertigende Umstände berufen können etwa Putativnotstand, Rechtfertigungsgrund des Funktionierens der Rechtspflege oder Rechtsirrtum. Die zitierten Bestimmungen sollen den Staatsbürger vor unzulässigen Angriffen des Staates in die Privatsphäre schützen.

Das dem angloamerikanischen Rechtskreis entlehnte Beweisverwertungsverbot mit dem Ergebnis, dass ein beweisbarer Straftatbestand sanktionslos bleibt, weil das einzige Beweismittel rechtswidrig erlangt wurde, kann nicht ohne weiteres auf den Zivilbereich übertragen werden.


  • android handy orten und sperren!
  • iphone orten apple id!
  • Nur eigene Gespräche sollte man „abhören“!
  • Nur eigene Gespräche sollte man „abhören“!
  • spyware entfernen iphone app!
  • whatsapp nachrichten über router mitlesen!
  • whatsapp spy gratis movistar!
  • Der Gesetzeszweck der Verfahrensvorschrift ist ein anderer. Im Strafverfahren soll der Einzelne gegen Übergriffe des Staates wirksam geschützt werden.

    Navigationsmenü

    Die Verwendung der illegalen Tonaufnahme wäre demnach auch bei Vorliegen eines Beweisnotstandes nicht gestattet. Eine derart weitreichende Sanktion wegen der Rechtswidrigkeit der Erlangung des Beweismittels kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Auch der Revisionswerber argumentiert für seine Ansicht über die Zulässigkeit der Beweisaufnahme mit einer Norm des Strafrechts. Der Zivilrichter dürfe das Tonband nicht ausfolgen.

    Es fehlt nicht nur am Vorsatz, sondern auch am Schutzobjekt, das geradezu selbstverständlich nur in einem zur Verwendung in einem gerichtlichen Verfahren bestimmten Beweismittel besteht, das zu dieser Verwendung auch geeignet ist, was nur auf zulässige Beweismittel zutrifft. Mit der Entscheidung des Gerichts im Prozess wegen Vernichtung oder Löschung der Tonaufnahme wird nicht unzulässig in das andere Gerichtsverfahren eingegriffen. Dass das Tonband dort schon als Beweismittel vorgelegt wurde, hindert ein der Klage stattgebendes Urteil nicht. Damit wird nur über die fehlende Verfügungsberechtigung des Beklagten abgesprochen und nicht in hoheitliche Befugnisse des Prozessrichters eingegriffen.

    Ob der Prozessrichter danach von der Beweisaufnahme Abstand nimmt, ist dessen unabhängige Entscheidung und hat mit der Verpflichtung des Beweisführers nichts zu tun. Wenn der Beklagte dagegen einwendet, dass er das Beweismittel in einem anderen Verfahren wegen Beweisnotstandes unbedingt benötigt, ist eine Güter- und Interessenabwägung vorzunehmen.


    1. Rechtssatz für 4Ob84/92 4Ob99/94 10Ob3....
    2. Telefon abhören als Beweismittel?.
    3. Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL).
    4. handy des partners orten app!
    5. Lauschangriff: Abgehörte Selbstgespräche sind vor Gericht kein Beweis - SPIEGEL ONLINE!
    6. Überwachung am Arbeitsplatz: Abhören bzw. Aufzeichnung von Telefonaten zur Qualitätskontrolle.

    Die Anwendung dieser Grundsätze führt zur teilweisen Klagestattgebung. Der Beklagte ist schon seiner Behauptungslast nur unzureichend nachgekommen.

    Lauschangriff: Abgehörte Selbstgespräche sind vor Gericht kein Beweis - SPIEGEL ONLINE

    Er hat sich zwar auf einen Beweisnotstand im Scheidungsverfahren berufen und rügt dazu das Unterbleiben von Feststellungen aus dem Scheidungsakt. Dazu hätte er nachzuweisen gehabt, dass ihm keine anderen Beweismittel zur Verfügung stehen das Gegenteil steht fest: die beiden Kläger als Zeugen; die schon erfolgte Übertragung der Tonbandaufnahme; eine Zeugin für die Richtigkeit der Übertragung; die Parteienvernehmung oder dass mit den schon angeführten übrigen Beweismitteln der Beweis nicht gelingen könne.

    Der Beklagte hat auch das Prozessthema des Scheidungsverfahrens nicht dargelegt, sodass eine Interessenabwägung gar nicht stattfinden kann. Allenfalls könnte zwar nach der allgemeinen Güterabwägung wegen der weitreichenden ebenfalls in die Privatsphäre eingreifenden Wirkungen des Scheidungsurteils das auch gewichtige vermögensrechtliche Rechtsfolgen auslöst eine Gleichwertigkeit der verfolgten Ansprüche vorliegen. Der Beklagte hätte aber nicht nur eine drohende Beeinträchtigung des Rechtfertigungsgutes, sondern auch dessen Höherwertigkeit nach der gebotenen Güter- und Interessenabwägung konkret darzustellen gehabt.

    Er begründete die Notwendigkeit der Tonbandaufnahmen nur mit den schon stattgefundenen Aussagen und dem Umstand, dass seine Gattin ihre Behauptung aufrecht erhalte, sie hätte den Beklagten nicht als unheilbar geisteskrank bezeichnet. Mit diesem Vorbringen allein kann ein Beweisnotstand des Beklagten nicht begründet werden. Die vom Revisionswerber gerügte Mangelhaftigeit des Verfahrens Unterlassung der Parteienvernehmung beider Kläger und Unterlassung der Vernehmung der Gattin des Beklagten ist im Revisionsverfahren nicht mehr wahrnehmbar, weil das Berufungsgericht den schon in der Berufung gerügten Verfahrensmangel geprüft und verneint hat.

    Zuletzt führt der Beklagte noch die Unbestimmtheit des Exekutionstitels mangels genauerer Bezeichnung der zu löschenden Tonbänder ins Treffen. Solange sich diese in Verwahrung des Gerichtes befinden, ist eine Bestimmbarkeit zweifellos gegeben. Diese ist aber auch bei einer Ausfolgung an den Beklagten zu bejahen, der mittels vertretbarer Handlung die Löschung vorzunehmen hat, weil der Verpflichtete selbst über die Identität der Tonbänder keinen Zweifel haben kann und die Tonaufzeichnungen vor der Löschung an Hand der Stimmen jedenfalls identifizierbar sind.

    Druckansicht Accesskey D. Begleitende Dokumente Hauptdokument. Rechtssatz a Wer ein Gespräch ohne Zustimmung des Gesprächspartners durch Anwendung eines Tonbandes Tonträgers festlegt, verletzt in der Regel das durch Art 1, 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht, das die Person in ihrer persönlichkeitsrechtlichen Eigensphäre schützt.

    Beisatz: Dem Beweisführer obliegt der Beweis, dass er die Tonaufzeichnung bei sonstiger Undurchsetzbarkeit seines Anspruchs benötigt und dass sein verfolgter Anspruch und seine subjektiven Interessen höherwertig sind, als die bei der Erlangung des Beweismittels verletzte Privatsphäre des Prozessgegners mit umfassender Darstellung der bisherigen Literatur und Judikatur. Rechtssatz Die Persönlichkeitsrechte geben dem Geschädigten Abwehransprüche und gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz.

    T8 Beisatz: Hier: Namensnennung. Vgl; Beisatz: Nicht nur die körperliche Integrität soll als absolutes Rechtsgut geschützt werden, sondern auch die psychische Gewissheit einer Person, ohne die Gefahr einer vorsätzlichen Beeinträchtigung dieser Rechtsgüter zu leben. Vgl auch; Beis wie T4; Beisatz: Beseitigungsansprüche können nicht von vornherein mit einem Entfernungsbegehren gleichgesetzt werden. Rechtssatz Die Tonbandaufnahme einer geschäftlichen Besprechung unter vier Augen ohne Zustimmung des Gesprächspartners ist rechtswidrig.

    Auch; nur: Die Tonbandaufnahme einer Besprechung unter vier Augen ohne Zustimmung des Gesprächspartners ist rechtswidrig. T5 ; Beisatz: Hier: Tonaufnahme einer öffentlichen Gerichtsverhandlung: Unabhängig von einer stets möglichen Untersagung im Rahmen der Sitzungspolizei darf auch eine öffentliche Gerichtsverhandlung grundsätzlich nicht ungefragt aufgenommen werden, sofern nicht zumindest ein schlüssiges Einverständnis der Anwesenden eingeholt wurde.