Aus Überzeugung

Für viele Anwälte stellt die Wahl des eigenen Berufs eine Notlösung dar, die sich daraus ergibt, dass deren Ergebnisse der Staatsexamina nicht für eine Tätigkeit bei Gericht, Staatsanwaltschaft, in der Verwaltung oder in einem Unternehmen ausreichen.

Bei uns ist dies anders: Wir sind alle drei Rechtsanwälte aus Überzeugung. Trotz der Möglichkeit, Richter, Staatsanwalt, Beamter oder Unternehmensjurist zu werden, haben wir uns bewusst für den Beruf des Anwalts entschieden.

Für uns ist es oberstes Ziel und Gebot, die Interessen des Mandanten mit Augenmaß, aber auch unnachgiebig zu verfolgen, ohne dabei den Mandanten nicht kalkulierbaren finanziellen Risiken auszusetzen.

 

-> Mit Kompetenz